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Bremen & Bremerhaven

Landesprogramm Lebendige Quartiere fortschreiben

Um den sozialen Zusammenhalt in Bremen und Bremerhaven deutlich zu stärken, hat der Senat im September 2020 das Landesprogramm „Lebendige Quartiere“ in Höhe von 2 Millionen Euro jährlich aufgelegt. Die Mittel werden auf die Stadtgemeinden Bremen (1,6 Mio. €) und Bremerhaven (400.000 €) aufgeteilt. Die bereits bestehenden Programme der Sozialen Stadtentwicklung wie „Wohnen in Nachbarschaften (WiN)“, „Lebendige Zentren“ und „Lokales Kapital für soziale Zwecke (LOS)“ sollen durch das Landesprogramm in beiden Stadtgemeinden flankiert werden. So soll sichergestellt werden, dass Quartiere mit großen sozialen Herausforderungen nachhaltig gestärkt werden. Auch Fehlentwicklungen und Sicherheitsaspekte sollen eine kritische Beachtung finden. Außerdem rücken die Kleinst- und Sonderquartiere sowie die sogenannten Quartiere im Werden, denen bisher keine WiN-Förderung offenstand, in den Blick des Landesprogramms „Lebendige Quartiere“. Die Entwicklung von spezifischen Programmkonzeptionen ist dafür vorgesehen. Ziel des Landesprogramms ist es auch, bisherige langjährige Förderungen aus den WiN-Mitteln in eine dauerhafte Regelfinanzierung zu überführen, um so neue Projekte in den WiN-Quartieren zu ermöglichen. Darüber hinaus eröffnet das Landesprogramm „Lebendige Quartiere“ die Möglichkeit, neue Förderstränge zu entwickeln und neue Programmschwerpunkte zu setzen.

Die Möglichkeiten der sozialräumlichen Intervention, die das Landesprogramm für Bremen und Bremerhaven eröffnet, sind also sehr umfassend. Wie sich die Umsetzung nach über einem Jahr in den beiden Stadtgemeinden gestaltet und inwieweit die eingeleiteten Maßnahmen der Zielsetzung des Landesprogramms entsprechen, ist für die weitere Ausgestaltung und ggf. Weiterentwicklung von hohem Interesse. Insbesondere die Fragen, mit welchen Instrumenten und Maßnahmen es gelingt, die Armutsfolgen in den Quartieren aufzufangen, Ungleichheit zu verringern und dadurch die Lebensbedingungen zu verbessern, ist zentral für die weitere Fortschreibung.