Umweltschutz

 

Nationaler Ausstieg aus der Glyphosat-Anwendung


Trotz der am 27. November 2017 erfolgten Erneuerung der Zulassung von Glyphosat im zuständigen EU-Berufungsausschuss um weitere fünf Jahre, steht es jedem Mitgliedsstaat frei, nationale Verbote von glyphosathaltigen Herbiziden zu erlassen. Die massive Nutzung von Glyphosat hat nicht vollständig geklärte Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere auf die Artenvielfalt. Die nationalen Zulassungsbehörden müssen indirekte Effekte von Herbiziden auf die biologische Vielfalt stärker berücksichtigen.

Es gibt Alternativen zum Einsatz von Glyphosat im Ackerbau, die auch agrarökologisch vorteilhaft wären. Dies wurde auch vom Julius-Kühn-Institut bestätigt.

Das Vorsorgeprinzip erfordert umweltschützendes staatliches Handeln. Weder sind die gravierenden Wissenslücken über Glyphosat in der Lebensmittelkette geschlossen, noch ist der wissenschaftliche Streit zu gesundheitlichen Gefahren abschließend geklärt.

Das Zulassungsverfahren für Herbizide muss daher reformiert und dabei das Vorsorgeprinzip endlich berücksichtigt werden. Nicht zuletzt ist angesichts des dramatischen Insektenschwundes ein bundesweites Insektenmonitoring nötig um effektive Gegenmaßnahmen besser steuern zu können.

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