Unsere politische Arbeit für
Bremen & Bremerhaven

Begleitkonzept zur Klärschlammverbrennungsanlage erstellen

Im Bremer Ortsteil Oslebshausen soll in Kooperation von EWE WASSER GmbH, hanseWasser Ver- und Entsorgungs-GmbH, einem Unternehmen der swb AG und der Gelsenwasser AG, des Oldenburgisch-Ostfriesische-Wasserverbandes (OOWV) und der swb Erzeugung AG & Co. KG durch die neu gegründete KENOW GmbH & Co. KG eine Klärschlammmonoverbrennungsanlage errichtet werden. Die Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz wurde mittlerweile erteilt.

Der Ortsteil Oslebshausen ist bereits jetzt stark belastet: Im Bereich des Industriehafens befinden sich zahlreiche Betriebe der Abfallentsorgung. Das Verkehrsaufkommen ist durch die Nähe zu Autobahn, Hafen, Hafenrandstraße und Güterverkehr und den Stahlwerken im Ortsteil sehr hoch. Viele Anwohner*innen empfinden die Emissionsbelastung durch insbesondere Feinstaub und Lärm als belastend. Die Sorge, dass sich durch den Bau der thermischen Klärschlammmonoverbrennungsanlage in nur 250 Metern Abstand zu den Wohngebieten die Lebensqualität im Ortsteil Oslebshausen weiter verschlechtert, ist groß. Insbesondere die Nähe der Anlage zu den Wohngebieten, die Zunahme des Verkehrs und eventuelle Geruchsbelästigung durch die Anlieferung des Klärschlamms per LKW führen zu Unsicherheiten. Zudem sind Fragen der Zwischenlagerung und Entsorgung der Aschen noch nicht geklärt.

Klärschlammmonoverbrennungsanlagen dürfen nur in Industriegebieten genehmigt werden. Der Standort am Industriehafen in Oslebshausen wurde aufgrund schon bestehender Infrastrukturen und zu nutzenden Synergieeffekten gewählt. Mit dem Mittelkalorikkraftwerk (MKK) und der Fernwärmeanbindung sind direkt vor Ort bereits Abnehmer für die durch die thermische Verwertung erzeugte Energie und Wärme vorhanden.

Klärschlamm, als Nebenprodukt aus gereinigten Abwässern, enthält viele Nährstoffe, insbesondere lebensnotwendigen Phosphor, weswegen er bisher als Dünger in der Landwirtschaft auf Äcker verbracht wurde. Mit der Novelle der EU-Düngeverordnung ist dies in Zukunft nicht mehr zulässig, damit Boden und Grundwasser besser von Nitrateinträgen geschützt werden. Auch die Lagerung auf Deponien ist ohne Vorbehandlung nicht mehr möglich. Gleichzeitig gibt es umfassende Vorgaben zur Phosphorrückgewinnung. Allerdings gibt es für die Rückgewinnung von Phosphor in Deutschland noch keine technischen Voraussetzungen im industriellen Maßstab. Ab 2024 sollen die Phosphorrückstände aus der Verwertungsanlage im Chemiepark Bitterfeld-Wolfen zurückgewonnen werden. Bis dahin ist eine Zwischenlagerung auf der Blocklanddeponie vorgesehen.

Die Bundesgesetzgebung fordert von Betreibern großer Anlagen wie den Bremer Kläranlagen eine thermische Verwertung von Klärschlämmen. Allein in Bremen und Niedersachsen fallen rund 195.000 Tonnen Trockenmasse Klärschlamm an, daher werden Anlagen zur regionalen thermischen Verwertung dringend benötigt.

Der Bau der Anlage soll einen Beitrag zur Minimierung des Nährstoffüberschusses in Nordwestdeutschland und dadurch zum Grundwasserschutz leisten, entstehende überschüssige elektrische Energie soll in das öffentliche Netz eingespeist werden und 1.600 Vier-Personen-Haushalte mit nachhaltig erzeugtem Strom versorgen. Bei der Verbrennung entstehende CO2-neutrale Abwärme soll in das bremische Fernwärmenetz eingespeist werden, wodurch ca. 2.900 Vier-Personen Haushalte im Bremer Westen versorgt werden können. Eine langfristige Preisstabilität bei den Entsorgungspreisen für Klärschlamm soll garantiert werden, aus anfallenden Aschen sollen rund 2.000 Tonnen Phosphor pro Jahr gewonnen werden. Zudem soll parallel zu der Inbetriebnahme der Verbrennungsanlage das Kohlekraftwerk Block 6 vom Netz gehen, wodurch sich die Emissionen am Standort Hafen erheblich reduzieren lassen. Alle von der Schließung des Kohlekraftwerks Block 6 betroffenen Arbeitsplätze sollen durch die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen bei der Monoverbrennungsanlage oder eine Weiterbeschäftigung bei der swb aufgefangen werden.

Bei Bau und Inbetriebnahme der Anlage muss aber sichergestellt werden, dass sich die Belastungen für die Anwohner*innen im Ortsteil Oslebshausen nicht weiter erhöhen und das Quartier insgesamt durch flankierende Maßnahmen in den Bereichen Müll, Verkehr und Lärm entlastet, aber auch durch zusätzliche Maßnahmen aufgewertet wird.