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Personalversorgung an Schulen mittelfristig absichern

In den kommenden Jahren wird die Zahl der Schüler:innen an den Bremer Schulen stark steigen. Nach Berechnungen des Statistischen Landesamtes werden im Jahr 2028 bis zu 15 Prozent mehr Kinder und Jugendliche die Schule besuchen als noch 2018. Um den steigenden Bedarfen gerecht zu werden, müssen räumliche und personelle Mehrbedarfe für die Schulen im Land Bremen in den Blick genommen werden. Um ausreichende Schulraumkapazitäten sicherzustellen, hat der Bremer Senat bereits 2018 eine Schulstandortplanung vorgelegt und die Senatskommission für Kita- und Schulbau eingesetzt.

Zu guter Schule gehört aber mehr als die Sicherstellung ausreichender Schulraumkapazität. Dem Fachkräftemangel muss aktiv entgegengetreten werden, um die umfassende Versorgung mit qualifiziertem Fachpersonal zu gewährleisten. Dabei ist zu beachten, dass an Schule heute nicht nur Lehrpersonal tätig ist, sondern multiprofessionelle pädagogische Teams die komplexen Aufgaben wahrnehmen. Mit einer Steigerung der Ausbildungskapazitäten im Referendariat für das Lehramt, mit der Einführung der schulischen Ausbildung zur Heilerziehungspflege auch an Bremer berufsbildenden Schulen, mit der Erweiterung der Ausbildungskapazitäten für Erzieher:innen sowie der projektierten Aufnahme des Studiums der Sozialen Arbeit auch an der Hochschule Bremerhaven hat das Land Bremen bereits intensiv auf diesen zunehmenden Bedarf an Fachkräften reagiert.

Es ist aber zu bezweifeln, dass diese bereits ergriffenen Maßnahmen ausreichen werden. Der Bildungsforscher Klaus Klemm hat in mehrere Studien (2014, 2018, 2021, 2022) Prognosen zum Fachkräftebedarf an Schulen erstellt und kommt zu dem Schluss, dass weder für die Primarstufe noch für die sogenannten MINT-Fächer der zukünftige Lehrkräftebedarf annähernd gedeckt ist. Dieser Befund gilt deutschlandweit und wird auch das Bundesland Bremen betreffen. In diese Prognosen ist noch nicht der neu geschaffene Ganztagsbetreuungsanspruch für Kinder im Grundschulalter eingerechnet, aus dem sich nochmals zusätzliche Personalbedarfe ergeben. Hier müssen nun die Bundesländer sowohl einzeln als auch in einer gemeinsamen Kraftanstrengung gegensteuern, um eine ausreichende Versorgung mit pädagogischem Fachpersonal zu gewährleisten.

Daher ist es notwendig, analog zur Schulstandortplanung auch die mittelfristige Personalplanung aus der Landeszuweisungsrichtlinie für die Schulen noch einmal zu präzisieren und  zu aktualisieren. Die vorhandene und allgemein akzeptierte Landeszuweisungsrichtlinie ermittelt auf Basis der zu erwartenden Schüler:innenzahlen und unter Berücksichtigung von Variablen (wie z. B. dem Ganztag oder dem Bereich „Wahrnehmung und Entwicklung“) die durch den Haushalt zu finanzierende Zielzahl für das Lehrpersonal. Zu diesem Zweck ist vom Senat eine mittelfristige Personalplanung für den Schulbereich zu erarbeiten, erwartete Lücken bei den verschiedenen Professionen aufzuzeigen und der Bürgerschaft geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, diese Lücken zu schließen.