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Pfeiffer: „Pflegebedürftige gehören zu denen, die unter der Pandemie am deutlichsten gelitten haben“

Dies ist ein Foro von Birgitt Pfeiffer

Birgitt Pfeiffer: „Pflegebedürftige gehören zu denen, die unter der Pandemie am deutlichsten gelitten haben“

Die Bremer Bürgerschaftsfraktion der SPD hat die aktuelle Verordnung des Gesundheitsministeriums im Bund scharf kritisiert, durch die die Regelungen für eine rein telefonische Begutachtung des Pflegegrades bis Ende September diesen Jahres verlängert werden sollen.

„Bei allem Verständnis dafür, allen an solchen Begutachtungen Beteiligten – wie der Medizinische Dienst, die Pflegebedürftigen, Angehörigen oder Mitarbeitenden von Pflegediensten – einen möglichst hohen Grad an Sicherheit zu gewährleisten, schießt diese Verlängerung weit übers Ziel hinaus“, erklärte die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, Birgitt Pfeiffer. Bereits jetzt berichteten Sozialverbände von massiv ansteigenden Widerspruchs- und Klageverfahren anlässlich von Fehlbegutachtungen.

Zum Hintergrund: Wer sich aufgrund von Krankheit oder Beeinträchtigung pflegen lassen möchte oder muss, wird in einen Pflegegrad eingestuft. Je schwerer die Beeinträchtigung, desto höher der Grad und desto mehr Pflegeleistungen bekommt man erstattet. Die Einstufung erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen auf Grundlage mehrerer Gespräche und einer Untersuchung im Wohnbereich der zu pflegenden Person. Aufgrund der Corona-Pandemie fanden viele dieser Untersuchungen jedoch nur telefonisch statt. In Bremen wurden bis Ende Mai knapp 7000 Begutachtungen auf diese Weise durchgeführt. Das sind mehr als drei Viertel aller Fälle, wie die SPD-Fraktion in der vergangenen Woche in der Fragestunde der Bürgerschaft hervorgehoben hat.

Pfeiffer kritisiert, dass diese Regelung nun verlängert werden soll. Die Situation für Pflegebedürftige sei dramatisch – denn die Zuerkennung eines zu niedrigen Pflegegrades könne zu fehlender Versorgung führen, die letztlich von den Angehörigen aufgefangen werden müsse. „Dass diese Praxis nun weitergeführt werden soll, ist mehr als bitter“, so die Sozialexpertin der SPD. „Pflegebedürftige und deren Angehörige gehören zu denen, die unter der Pandemie am deutlichsten gelitten haben. Sie nun weiter hintenan zu stellen, ist inakzeptabel – umso mehr, weil der Durchimpfungsgrad aller an der Begutachtung Beteiligten weit fortgeschritten sein müsste. Dass dies in der Verordnung nicht berücksichtigt wird, ist nicht nachzuvollziehen.“

Notwendig sei zudem die Möglichkeit von Wiederholungsgutachten, die gesetzlich zwar nicht vorgesehen seien. „Angesichts der Einschränkungen bei einer rein telefonischen Begutachtung ist unsere Forderung aber klar: Solche Gutachten müssen erfolgen – mindestens, nachdem Widerspruch eingelegt worden ist.“