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Ein Platz der Kinderrechte für Bremen

Kinder haben Rechte. Die UN-Kinderrechtskonvention ist vor 30 Jahren ratifiziert worden. Deutschland hat sie mit einem Vorbehalt am 6. März 1992 unterzeichnet. Am 15. Juli 2010 wurde dieser Vorbehalt zurück genommen. Die Kinderrechte wurden in der Bremer Landesverfassung verankert. Auch in der Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD in Berlin ist eine Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz in Aussicht gestellt. Im Einzelnen besteht jedoch immer wieder Streit darüber, wie die UN-Kinderrechtskonvention in der innerstaatlichen Rechtssetzung- und Anwendung auszulegen ist.

Vorgeschlagen vom Kinderschutzbund gibt es in verschiedenen Städten Plätze der Kinderrechte (Mainz, Wien, Elmshorn), um die Kenntnis über den Inhalt der Konvention zu verbreiten und zum Allgemeingut zu machen. Auch für Bremen schlägt der Kinderschutzbund nun eine Sichtbarmachung an einem zentralen Ort vor. Das Benennungsrecht für öffentliche Straßen und Plätze steht in Bremen ausschließlich den Beiräten zu. Gesetzlich sind diese dabei gehalten, eine Benennung in Niederdeutsch zu prüfen. Insoweit erscheint für einen „Platz der Kinderrechte“ im Sinne des Kinderschutzbundes nicht der öffentliche Straßenraum geeignet zu sein, sondern eine bereits bestehende Spielplatz- oder Grünfläche.

Bestandteile eines solchen Platzes könnten ein Leuchtturm der Kinderrechte, eine Informationstafel mit den Kinderrechten sowie ggf. bespielbare Skulpturen der Kinderrechte sein.