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Schulassistenz in der Inklusion weiterentwickeln

Bremen ist im Bundesvergleich Vorreiterin, was Konzepte von Inklusion und die gemeinsame Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen betrifft. Mit der inklusiven Beschulung hat sich auch die Personalstruktur an Schulen verändert. Multiprofessionelle Teams nehmen heute die vielfältigen pädagogischen Aufgaben an Schulen wahr, um Kinder möglichst gut individuell zu unterstützen und zu fördern. Zu diesen Teams gehören unter anderem Schulassistenzen, die Schüler*innen mit Behinderung während des Schulalltags unterstützen. Schulassistenz ist eine individuelle und personale Unterstützung nach SGB VIII oder IX für Schüler*innen mit Behinderungen an allgemeinen Schulen.

Aktuell ergeben sich in der Praxis beim Einsatz von Schulassistenzen jedoch zahlreiche Probleme: Die Beantragung einer Assistenzleistung ist langwierig und eine zusätzliche bürokratische Hürde; der bestehende Fachkräftemangel führt zu weiteren Wartezeiten; der Einsatz von externen Kräften verschiedener Träger in einem Klassenraum läuft nicht immer reibungslos. Eine Weiterentwicklung des Systems der Schulassistenzen erscheint dringend geboten. Politisches Ziel muss es sein, dass Schulassistenz mittelfristig ein originärer Bestandteil der Schule und entsprechend in den Planungen integriert ist und die Assistenzkräfte entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen an den Schulen eingesetzt werden können.

Einzelne Schulen machen schon jetzt im Rahmen eines Poolings von Assistenzkräften verstärkt von der seit 2020 im SGB IX geschaffenen Möglichkeit Gebrauch, dass mehrere Leistungsberechtigte gemeinsam Leistungen in Anspruch nehmen dürfen. Dies ist ein erster wichtiger Schritt, denn zuvor wurden Schulassistenzen ausschließlich in Form einer individuellen Einzelleistung einer Assistenz realisiert, das bedeutet, dass eine Schulassistenz individuell eine*n Schüler*in begleitet. Nun kann eine Assistenz auch mehrere Kinder unterstützen, sofern zuvor jeweils ein individueller Anspruch nach SGB VIII oder IX bewilligt wurde.

Ein noch umfassenderer Weg ist die Entwicklung von systemischen Lösungen, bei denen Assistenzkräfte fest für eine Schule angestellt sind und aufgrund der pädagogischen Diagnostik vor Ort den Kindern zur Unterstützung zugeordnet werden. Eine individuelle Antragstellung für die Kinder entfällt also, weil die Unterstützung bereits im System zur Schule zur Verfügung gestellt wird. Hierdurch werden Lücken in der Förderung in der Zeit bis zur Bewilligung und Einstellung von Personal vermieden. Dieses Modell schließt explizit nicht aus, dass sich über die an der Schule vorgehaltenen Leistungen noch individuelle Unterstützungsbedarfe ergeben können, für die eine ergänzende Bewilligung nach SGB VIII oder IX vorgenommen werden kann. Vorteil dieses Modells ist die langfristige Perspektive für Schule und Schulassistenzen und hiermit zusammenhängend ein vereinfachter Aufbau von Zusammenarbeit und Kooperationsbeziehungen zwischen Schule, Lehrkräften und Schulassistenzen.

Ziel beider Modelle ist, eine möglichst gute individuelle Förderung der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, die Organisation des Schulalltags zu erleichtern und für Fachkräfte ein attraktives Stellenangebot zu schaffen. Stellen werden lediglich verändert oder verlagert, jedoch nicht gekürzt. Eine Reduktion von Kosten wird sich also voraussichtlich nicht ergeben. Allerdings ist damit die Erwartung verbunden, dass vorhandene Personalressourcen den großen Bedarf besser decken können.