Bildung

 

Ausweitung temporärer Lerngruppen auf weitere Schulen


Zur Umsetzung der Inklusion an den Bremer Schulen gehört ein steter Wechsel von gemeinsamem Unterricht, binnendifferenzierten Angeboten und auch zeitweiser Außendifferenzierung einzelner Schüler*innen oder Lerngruppen. So können Kinder und Jugendliche stets auf ihrem Niveau und nach ihren eigenen Bedürfnissen gefördert werden. Mittelfristiges Ziel ist dabei, dass auch für Schüler*innen mit Förderbedarf im Bereich sozial-emotionale Entwicklung sämtliche Außendifferenzierung an der Stammschule der jeweiligen Schüler*innen stattfindet, nur im Ausnahmefall auch in der Region und dass somit eine Beschulungsmöglichkeit an einem eigenen Förderzentrum nicht mehr benötigt wird.

Eine Form der vorübergehenden getrennten Beschulung innerhalb der Stammschule ist dabei das „Projekt Übergang“, ein von Prof. Ulrike Becker entwickelter Ansatz zur inklusiven Bildung und Beschulung von Kindern und Jugendlichen bei massiven Beeinträchtigungen im Sozialverhalten. Es wurde zunächst an Berliner und Hamburger Schulen umgesetzt und wissenschaftlich begleitet. Bei dem „Projekt Übergang“ rücken die Kooperation, die Beratung, die Anerkennung und die Vernetzung in den Mittelpunkt der Förderung. Fünf Lernzugänge wirken zusammen: die temporäre Lerngruppe „Übergangsklasse“, die Elternberatung, die Beratung des Pädagog*innenteams, die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe und die Integration dieser Kinder mit Förderbedarf im Bereich sozial-emotionale Entwicklung in den Klassenverband ihrer Regelschule. Der Förderansatz bietet den Schüler*innen ein besonderes und auf ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot, um sie an ihrem Regelschulstandort halten zu können. Die Eltern werden von vornherein eng einbezogen und spielen eine wichtige Rolle.

Auch in Bremen gibt es bereits 15 Grundschulen, an denen das „Projekt Übergang“ oder vergleichbare temporäre Lerngruppen umgesetzt werden. Im Bereich der Sekundarstufe 1 arbeiten derzeit noch keine Schulen mit dem „Projekt Übergang“, hier gibt es jedoch bereits erste Planungen. Die Grundschulen berichten durchweg über positive Erfahrungen. Wichtig ist es bei der Einrichtung des „Projekt Übergangs“ oder ähnlicher temporärer Lerngruppen an weiteren Schulen, dass diese eng mit den Regionalen Betreuungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) und dem Amt für Soziale Dienste zusammenarbeiten, um individuell angepasste Lösungen für die Schüler*innen zu finden. Auch dem Landesinstitut für Schule kommt eine wichtige Rolle zu, da es die Schulleitungen und Lehrkräfte entsprechend über zusätzliche Aus- und Fortbildungen qualifiziert.

Politisches Ziel ist es nun, an weiteren Grund- und ersten Sekundarstufe 1-Schulen in Bremen temporäre Lerngruppen wie das „Projekt Übergang“ einzurichten, um auch für Kinder und Jugendliche mit einem Förderbedarf im Bereich sozial-emotionale Entwicklung eine bedarfsgerechte inklusive Beschulung zu erfüllen und ihre Sonderbeschulung zukünftig zu vermeiden. Hierdurch wird dem Auftrag aus dem § 70a Absatz 4 des Bremischen Schulgesetzes Rechnung getragen, das Förderzentrum an der Fritz-Gansberg-Straße, welches derzeit einen Teil dieser Schüler*innen beschult, am 31. Juli 2024 zu schließen. Um einen fließenden Übergang zu gewährleisten, sollen die notwendigen Kapazitäten, die eine inklusive Beschulung sicherstellen, für diese Schüler*innen bereits zum Schuljahr 2023/24 zur Verfügung gestellt werden.

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