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Prüfungen in den Hochschulen während der Corona-Pandemie

Symbolbild Hochschulen MZH

Durch die Corona-Pandemie waren und sind die Hochschulen verstärkt gezwungen, digitale Wege zu gehen – in der Lehre, aber auch bei der Wissens- und Leistungsbewertung. Die bremischen Hochschulen haben hier seit Beginn der Corona-Pandemie Beachtliches geleistet. Als zu Beginn des Sommersemesters bundesweit noch über ein „Nicht-Semester“ oder „Null-Semester“ diskutiert wurde, haben sie ihr Lehrangebot binnen kurzer Frist fast vollständig digital bereitgestellt.

Angesichts der zumindest auch im laufenden Wintersemester 2020/21 und womöglich noch länger geltenden Abstands- und Hygieneregeln kann der Lehr- und Prüfungsbetrieb weiterhin nur eingeschränkt an den Hochschulen stattfinden. Und anders als die Schulen, die insbesondere auch aus sozialen Gründen, wenn irgend möglich geöffnet bleiben sollen, setzen die Hochschulen viel stärker auf eine Mischung aus Präsenz- und Digitalbetrieb. Bremen hat seine hochschulrechtlichen Bestimmungen mit Beschluss der Bremischen Bürgerschaft vom 14. Juli 2020 entsprechend angepasst und den Hochschulen gemäß § 4 Absatz 11a Bremisches Hochschulgesetz die Aufgabe übertragen, die Digitalisierung von Lehre und Studium voranzutreiben, digitalisierte Studien-, Lehr- und Prüfungsformate zu entwickeln und dabei die Belange des Datenschutzes, der Transparenz und der Barrierefreiheit zu berücksichtigen.

Zukünftig sind damit bei digitalen Prüfungsformaten eine Reihe von Vorkehrungen zu treffen und auf praktische Fragen Antworten zu finden. So ist etwa die Authentifizierung der Prüflinge sicherzustellen, die Chancengleichheit zwischen Präsenz- und Online-Prüfungen herzustellen und Vorsorge gegenüber Täuschungsmanövern zu treffen, der sichere Umgang mit technischen Störungen und im Falle von hochschulöffentlichen Prüfungen die Anwesenheit eines Publikums ebenso sicherzustellen. Dabei müssen die rechtlichen Aspekte des Datenschutzes, der Schutz der Privatsphäre der Prüflinge sowie der IT-Sicherheit gewährleistet werden.

In der Presse wurde seit dem ersten Lockdown im Frühjahr wiederholt der Einsatz akademischer Überwachungssoftware in digitalen Prüfungen an (nichtbremischen!) Hochschulen problematisiert. Demnach hätten Studierende zur Identifizierung ihren Personalausweis vor der Prüfung vor die Webcam halten und sich und ihre häusliche Umgebung während der Online-Prüfung von der Kamera aufzeichnen lassen müssen. Die Bild- und Tonaufnahmen seien automatisiert ausgewertet und an Stellen, an denen es laut Algorithmus eventuell einen Täuschungsversuch gegeben haben könnte, markiert worden, um im Nachhinein Kontrollen durch Prüfer*innen zu ermöglichen. Abgesehen davon, dass diese Form der Überwachung nicht nur vielen Studierenden und Universitätsmitarbeiter*innen höchst unangenehm gewesen sei, seien diese Methoden auch unter Gesichtspunkten des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre höchst fragwürdig.

In Nordrhein-Westfalen und Bayern ist der Einsatz spezieller Systeme, die die Studierenden bei der Klausur überwachen, explizit per Verordnung erlaubt. Studierende müssen hier eine entsprechende Software auf ihrem Computer installieren. Auch in Berlin wird derzeit an einer entsprechenden Regelung gearbeitet.