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Quante-Brandt: „Das Sport-Soforthilfeprogramm ist das Gebot der Stunde“

Die Corona-Krise wirkt sich auf die Wirtschaft in Bremen aus – auch der Sport ist unmittelbar davon betroffen. Denn sämtliche Bereiche des Profi-, Amateur- und Breitensports sind auf regelmäßige Einnahmen angewiesen, um fortlaufende Ausgaben bewältigen zu können. Deshalb hat der Senat heute ein „Soforthilfeprogramm Sport“ beschlossen. „Die derzeitige Situation stellt viele Bereiche vor enorme Herausforderungen. Es ist deshalb das richtige Signal, auch den organisierten Sport angesichts der gegenwärtigen Krise zu unterstützen. Das Sport-Soforthilfeprogramm ist das Gebot der Stunde“, sagt Eva Quante-Brandt, sportpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion.

Die Fördervergabeverfahren des neuen Sofortprogramms sind in Teilen an bundesweit übliche Vergabeverfahren gekoppelt. Das Soforthilfe-Paket, das in Kooperation mit dem Landessportbund ausgearbeitet wurde, sieht etwa finanzielle und lizenzspezifische Entlastungen für Übungsleiter*innen vor. Auch reguläre Mieten für städtische Sportanlagen und Sporthallen werden demnach nicht in Rechnung gestellt. Des Weiteren sollen Einnahmeausfälle bei sämtlichen Beschäftigten in diesem Bereich berücksichtigt werden. „Wir versuchen, den organisierten Sport gezielt zu unterstützen. Zu den jeweiligen Programmen haben Hauptberufliche Zugang, die Hilfe bei der Bremer Aufbau-Bank oder der Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung beantragen können“, sagt SPD-Politikerin Quante-Brandt. „Freiberuflich Tätige werden wie Soloselbstständige behandelt und können entsprechende Mittel aus der Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige beantragen.“

Zusätzlich stehen den rund 400 Bremer Sportvereinen Mittel aus einem Sondertopf zur Verfügung. „Es ist wichtig, die für Vereine existenziellen Einnahmeausfälle – resultierend aus abgesagten Veranstaltungen und Vereinsprogrammen – zumindest teilweise zu kompensieren. Deshalb wird den Vereinen unter Vorlage eines Nachweises der Mitgliedschaft im LSB oder einer seiner Mitgliedsverbände aus dem eingerichteten Sondertopf ein Zuschuss von bis zu 5.000 Euro gewährt“, sagt Quante-Brandt. Ihr Fazit: „Es ist nun unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Förderungen schnell und möglichst unbürokratisch bei den Betroffenen ankommen.“