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Rentenaufstockungen allen ermöglichen

Dieses Bild zeigt eine Geldbörse und Bargeld.

Vielen Menschen reichen ihre regulären Rentenansprüche für die Rentenphase nicht aus und sie würden sie gerne für eine bessere Altersvorsorge erhöhen. Phasen von Arbeitslosigkeit, Teilzeitbeschäftigung und niedrigem Lohnniveau führen gemeinsam mit der stetigen Senkung der Sicherungsniveaus häufig zu niedrigen Rentenansprüchen in der Bezugsphase. Für große Teile der Bevölkerung mit normalem und niedrigem Einkommen ist eine Rentenaufstockung durch zusätzliche Beiträge in eine private Zusatzversorgung kaum möglich. Aber selbst die, die es sich leisten könnten, werden gesetzlich in unattraktive Versicherungssysteme gedrängt.

Die „Riester-Rente“ mit ihren Durchführungswegen über privat und individuell abgeschlossene Versicherungs-, Spar- und Fonds-Verträgen ist gescheitert. Seit 2018 ist die Zahl der „Riester-Verträge“ rückläufig, ein hoher Anteil der Verträge ist zudem beitragsfrei gestellt, wird also nicht mehr bespart. Die zu erwartenden Renditen liegen im Durchschnitt weit unter denen der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Auswertung der Initiative „Finanzwende“ hat ergeben, dass im Schnitt aller Verträge fast jeder vierte in „Riester-Produkte“ eingezahlte Euro für Verwaltungskosten und Provisionsaufwendungen der Versicherungen, Banken und Fondsgesellschaften verbraucht wird und folglich nicht die spätere private Altersrente erhöht.

Zu diesem ineffizienten und zunehmend gemiedenem Weg der zusätzlichen privaten Altersvorsorge bedarf es daher dringend einer Alternative. Als Lösung bietet sich die Möglichkeit zusätzlicher freiwilliger Einzahlungen in die Gesetzliche Rentenversicherung an.

Diese Möglichkeit wird derzeit allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten unter 50 Jahren, die ihre gesetzlichen Rentenansprüche aufstocken wollen, vorenthalten. Während Selbstständige sich sowohl privat als auch gesetzlich freiwillig rentenversichern können, ist dies den meisten Sozialversicherungspflichtigen somit verwehrt.

Künftig sollte es deshalb allen Versicherten in der Gesetzlichen Rentenversicherung ermöglicht werden, bis zur Beitragsbemessungsgrenze freiwillig zusätzliche Beiträge einzuzahlen, wobei diese Beiträge auch Arbeitgeber:innen geleistet werden können. Um eine einseitige Bevorzugung privater Altersvorsorgeverträge zu vermeiden, sollte überdies das Förderschema der „Riester-Rente“ mit Zulagen und steuerlicher Absetzbarkeit auf diese freiwilligen Zuzahlungen in die Gesetzliche Rentenversicherung übertragen werden.