Sport

 

Für mehr sichere Schwimmerinnen und Schwimmer im Lande Bremen


Die Bürgerschaft (Landtag) begrüßt die gemeinsame Erklärung „Alle Bremerinnen und Bremer sollen schwimmen können“ der Senatorin für Sport, der Senatorin für Kinder und Bildung, der Senatorin für Gesundheit sowie deren Unterstützer vom 23.04.2018. In der gemeinsamen Erklärung werden die Defizite der Schwimmfähigkeit festgestellt und auch ein Maßnahmenbündel zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit durch alle Altersgruppen vorgestellt. Dazu gehören Angebote zur frühzeitigen Wassergewöhnung für Kinder ab dem ersten Lebensjahr, eine erweiterte Beratung im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung, außerschulische Angebote für Kinder im Schulanfangsalter sowie eine engere Zusammenarbeit von Vereinen aus dem Schwimmsport, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) sowie der Sportverbände, um das Schwimmen-Lernen in allen Altersgruppen, auch bei erwachsenen Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern zu fördern.

In der Vergangenheit haben Kinder, Heranwachsende und Erwachsene immer wieder Gesundheitsschäden bei Badeunfällen erlitten oder sind sogar ums Leben gekommen – auch im Land Bremen. Betroffen von der Gefahr, beim Freizeitvergnügen zu ertrinken, waren in den letzten Jahren auch zu uns geflüchtete Menschen, denen in ihren Herkunftsländern die Schwimmfähigkeit nicht vermittelt wurde.

Wie eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) ergeben hat, kann aber fast jedes dritte Kind nicht mehr sicher schwimmen und nur 40 Prozent der Sechs- bis Zehnjährigen in Deutschland besitzen ein Jugendschwimmabzeichen. Nicht gut bzw. sicher schwimmen zu können ist aber nicht nur ein Problem der jüngeren Generation. Auch bei den Erwachsenen gaben viele Befragte an, nicht richtig schwimmen zu können.

Sicheres und ausdauerndes Schwimmen ist dabei nicht nur gesundheitsförderlich – sicheres Schwimmen rettet Leben!

Das Ziel, allen Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen im Lande Bremen Schwimmen beizubringen wird durch ein in Klasse drei verpflichtendes Schulschwimmen nicht mehr umfänglich erreicht. Eine Wassergewöhnung und ein Schwimmunterricht, beginnend in Klasse 3, führt nicht bei allen Kindern zu einem sicheren Schwimmvermögen. Aus diesem Grund sind zusätzliche Maßnahmen außerhalb von Kita und Schule notwendig, um das Erlernen des Schwimmens zu unterstützen.

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