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Stahmann: Bund muss bei den Novemberhilfen nachlegen!

Die ersten Novemberhilfen des Bundes werden an die Unternehmen und Soloselbstständigen ausgezahlt. Doch oftmals zeigt sich, dass die Abschläge des Unterstützungsprogramms zu gering sind – ein Umstand, der am Freitag nach intensivem Dialog mit Gastronomen aus Bremen und Bremerhaven deutlich wurde.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Volker Stahmann, resümiert: „Es hat sich gezeigt, dass für Soloselbstständige der Abschlag von 5.000 Euro eine gute Lösung ist. Doch die Deckelung auf 10.000 Euro ist oftmals schon für mittlere Gastronomieunternehmen nicht mehr existenzsichernd.

Die Abschlagszahlungen bei den November- und Dezemberhilfen des Bundes müssen also deutlich höher ausfallen. Konkret heißt das: 50% der Antragssumme müssen so schnell wie möglich bei den Betrieben ankommen, natürlich unter Berücksichtigung der Grenzen der einschlägigen Kleinbeihilfenregelung des europäischen Rechts. Zudem es braucht jetzt eine zügige Anschlussregelung für die Dezemberhilfen.

Es gilt, gerade ab Januar mit aller Kraft Insolvenzen zu verhindern. Um eine Überschuldung zu vermeiden brauchen die Betriebe als Liquiditätsnachweis zügig die Bescheide der November- und Dezemberhilfen.

Darüber hinaus appelliere ich, Verständnis zu zeigen für Stundungen von Mieten, Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Denn dies schafft eine Entlastung für unsere Unternehmen, die bitter nötig ist.“