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Stratennooms in Bremen ok faken op Platt, Teil 3

Mit dem völkerrechtlich verbindlichen Abkommen „Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen!“ haben sich die Bundesländer zu bestimmten Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Verwaltung, Justiz, Medien, Kultur, wirtschaftliches und soziales Leben sowie grenzüberschreitender Verkehr verpflichtet. Bremens Verpflichtungen hierbei bestehen in der Wahrung und Förderung der Regionalsprache „Niederdeutsch“. Nach Art. 10 der Charta ist Bremen dazu verpflichtet den Gebrauch oder die Annahme der herkömmlichen und korrekten Formen von Ortsnamen in Niederdeutsch zuzulassen und darüber hinaus zu einer solchen Verwendung zu ermutigen. Herkömmliche Ortsnamen spiegeln sich in einer urbanen Siedlungsstruktur vor allem auch in der Benennung von Straßen wieder.

Die Bürgerschaft (Landtag) hat aus diesem Grund das Landesstraßengesetz und die Stadtbürgerschaft das Ortsgesetz über Ortsämter und Beiräte geändert, um eine Beachtung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen bei der Straßenbenennung deklaratorisch zu kodifizieren und diese Verpflichtung für entsprechende Verwaltungsentscheidungen zu unterstreichen. Ziel dieser Gesetzesänderungen war es, diese Verpflichtung der Charta deklaratorisch in ein entsprechendes Fachgesetz aufzunehmen und im Sinne der Charta bei der Namensfindung zu ermutigen, vermehrt plattdeutsche Straßenbezeichnungen, auch unabhängig von historischen Bezügen, zu verwenden. Das Plattdeutsche ist in seinem Bestand gefährdet und braucht deshalb vielfältige Unterstützung. In der Stadtgemeinde Bremen steht das Recht der Straßenbenennungen insbesondere den Beiräten zu.

Bisherigen Senatsunterlagen ist zu entnehmen, dass der Senat die Beiräte auf einen Senatsbeschluss aus 2008 hinweist, der bei einer Straßenbenennung anregt, vor allem eine Benennung nach Frauen vorzunehmen. Andere aktuelle Senatsbeschlüsse in Bezug zur Benennungsanregung (Akteurinnen und Akteure der Novemberrevolution), insbesondere aber der gesetzliche Auftrag „plattdeutsche“ Straßenbezeichnungen in Erwägung zu ziehen, sind nicht aktenkundig.