Unsere politische Arbeit für
Bremen & Bremerhaven

Täterarbeit als Prävention

Das Thema „Häusliche Gewalt“, also Gewalttaten, die in persönlichen Beziehungen und im sozialen Nahraum begangen werden, hat im Zuge der Corona-Pandemie zusätzlich an Signifikanz gewonnen. Neben den zahlreichen kurzfristigen Maßnahmen, die zur Hilfe Betroffener und zu deren Schutz angezeigt sind, ist auch präventive Täterarbeit ein wesentlicher Aspekt im Kampf gegen häusliche Gewalt. Die Arbeit mit den in engen sozialen Beziehungen gewalttätigen Tätern bietet einen sinnvollen Lösungsansatz, um deren Opfer vor weiteren Angriffen zu schützen. Letztlich ist allerdings insgesamt noch ein grundlegender gesellschaftlicher Wandel notwendig, um Gewalttätigkeit in persönlichen Beziehungen zu verhindern. Dafür müssen Angebote in der frühen Sozialisation vor allem von Männern als ein wichtiger Teil präventiver Täterarbeit begriffen werden, der verhindern kann, dass Männer zu Tätern werden.

Täterarbeit ist ein Bestandteil der Interventionskette gegen häusliche Gewalt. Sie findet in Kooperation und Vernetzung aller relevanten Institutionen, wie etwa Justiz, Polizei, Frauen*unterstützungseinrichtungen, Kinder- und Jugendhilfe, statt und kann Schutz vor zukünftiger Gewalt bieten. Täterarbeit zielt darauf ab, Gewalttäter davon abzuhalten, weitere Gewalttaten zu begehen. Gewalttäter können im Rahmen von strafrechtlichen Verfahren von Gerichten, den Staatsanwaltschaften in Abstimmungen mit den jeweiligen Gerichten und dem Be- oder Angeschuldigten, mit entsprechenden Auflagen oder Weisungen belegt werden, z.B. der Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder an Einzelberatungen. Die erfolgreiche Teilnahme an solchen Maßnahmen kann auch zur Bedingung einer Verfahrenseinstellung, einer Verwarnung mit Strafvorbehalt oder einer Strafaussetzung zur Bewährung gemacht werden.

Die Ergebnisse wissenschaftlicher Begleitung bestätigen, dass Täterarbeit, insbesondere die längerfristige Einzelberatung, im Kontext von Interventionsprojekten eine sinnvolle Maßnahme ist, um Gewalttätige von weiteren Gewalttaten abzuhalten. Knapp zwei Drittel der Männer, die ein Programm begannen, schlossen es auch ab. Dabei hielten Täter, die aufgrund einer justiziellen Weisung oder Auflage an einem Täterprogramm teilnehmen, signifikant häufiger die Teilnahme durch. Es zeigte sich, dass Täter häuslicher Gewalt sich seltener aus eigener Motivation bei Täterprogrammen meldeten. Oftmals ist deshalb gerade ein äußerer Druck nötig, damit Täter an entsprechenden Programmen, Einzelberatungen und/ oder sozialen Trainingskursen kontinuierlich und komplett teilnehmen.

Damit Täterarbeit erfolgreich als wichtiger Baustein für die Bekämpfung von häuslicher Gewalt eingesetzt werden kann, ist es wichtig, dass qualifizierte Täterprogramme angeboten werden und Gerichte und Staatsanwaltschaften von ihren Weisungsmöglichkeiten Gebrauch machen.