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Vollumfängliches Tabakwerbeverbot zügig prüfen

Laut Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung sterben jährlich rund 121.000 Menschen an den Folgen des Tabakrauchens. Diese Zahl entspricht 13 Prozent aller Todesfälle in Deutschland.

Deutschland ist nach wie vor das einzige Land in der EU, in dem für Tabakprodukte Außenwerbung z.B. auf Plakaten, Werbung im Kino, Promotion von Tabakprodukten sowie Sponsoring erlaubt ist. Dies stellt einen Verstoß gegen das WHO-Rahmenabkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs dar, das in Deutschland bereits 2004 ratifiziert wurde. Ein Vorstoß der Bundesregierung 2016 zum Werbeverbot scheiterte an der CDU/CSU-Fraktion. Ende 2019 äußerte diese ein Umdenken zugunsten eines Tabakwerbeverbotes.

Die Werbekosten für Tabakprodukte beliefen sich nach Angaben der deutschen Tabakwirtschaft im Jahr 2017 auf rund 247 Millionen Euro, den höchsten Wert der letzten zehn Jahre. Demgegenüber stand 2018 ein volkswirtschaftlicher Schaden von rund 97 Milliarden Euro, mit steigender Tendenz in den letzten Jahren.

In der Stadtgemeinde Bremen besteht seit 2011 und bis 2026 ein „Gestattungsvertrag über die Ausübung von Werberechten auf öffentlichen Flächen der Freien Hansestadt Bremen“ mit der Deutschen Telekom. Dieser verbietet die Werbung für Suchtmittel lediglich in der Nähe von Schulen und Kindertagesstätte, soweit die Werbung von dem Gelände der Einrichtung aus einsehbar ist. Studien beweisen die Wirksamkeit von Werbung, die insbesondere junge Menschen zum Konsum animiert.

Andere europäische Länder haben in den vergangenen Jahren umfassende Tabak-Werbeverbote auf den Weg gebracht. In Ländern wie Frankreich, Norwegen oder Finnland ist Tabakwerbung bereits vollständig aus der Öffentlichkeit verbannt. Maßnahmen wie diese schützen Menschen vor gesundheitlichen Schäden und fördern eine wirksame Suchtprävention.