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Tariftreue im Bereich Post-, Kurier-, Express- und Paketdienste

Tarifverträge sichern faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen. Gerade in der aktuellen Covid-19-Pandemie, in der viele Unternehmen im Land Bremen auf das Instrument des Kurzarbeitergeldes zurückgreifen, zeigt sich, dass Tarifverträge durch ihre über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehenden Regelungen in Krisen ein hohes Maß an Sicherheit für Beschäftigte garantieren.

Jedoch sind bundesweit immer weniger Unternehmen tarifgebunden. Diese Entwicklung zeigt sich auch im Land Bremen. Laut IAB-Betriebspanel waren im Land Bremen 2019 lediglich 18 Prozent der Unternehmen tarifgebunden.

Um die Tarifbindung zu erhöhen, hat sich der Bremer Senat zum Ziel gesetzt, rechtliche Spielräume bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschöpfen (vgl. Bremische Bürgerschaft, Drucksache 20/230). So können durch Tariftreueregelungen auch nicht tarifgebundenen Beschäftigten die Vorteile von Tarifverträgen zugesichert werden. Gleichzeitig werden Wettbewerbsverzerrungen zulasten tariftreuer Unternehmen durch Lohndumping entschärft und die Tariftreue mittelbar gestärkt.

Vom Bremer Senat wird eine Ausweitung der Tariftreuepflicht auf verschiedene Branchen des Dienstleistungssektors angestrebt, die im Rahmen einer Novelle des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes umzusetzen ist (vgl. ebd.). Darunter stellen die Postdienstleistungen einen Wirtschaftsbereich dar, der von Tariferosion einerseits und hoher Marktmacht der öffentlichen Hand andererseits geprägt ist. Zu berücksichtigen sind auch Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP-Dienste), deren Markt auch aufgrund des zunehmenden Online-Einzelhandels aktuell wächst.