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Teilzeitstudienmöglichkeiten im Land Bremen verbessern

Symbolbild Hochschulen MZH

Es gibt Lebenssituationen, in denen ein Studium in Vollzeit nicht möglich ist. Dies gilt beispielsweise für Studierende, die das Studium mit Erwerbstätigkeit, Familie, gesellschaftlichem oder universitärem Engagement vereinbaren möchten oder die durch eine schwerwiegende Erkrankung oder ein Handicap nicht in Vollzeit studieren können oder möchten. Für Studierende, die sich ihren Lebensunterhalt mit einem Nebenjob verdienen müssen oder Angehörige pflegen, für Eltern von kleineren Kindern, sowie für chronisch kranke und behinderte, aber auch für in der Hochschulpolitik engagierte Menschen bietet die Möglichkeit, in Teilzeit zu studieren, daher wesentliche Vorteile.

War es noch vor wenigen Jahren kaum möglich, an deutschen Fachhochschulen und mehr noch an deutschen Universitäten ein Teilzeitstudium zu absolvieren, ist das Angebot von Studiengängen auch im grundständigen Bereich, die in Teilzeit studiert werden können, in fast allen Bundesländern ausgeweitet worden. Laut CHE-Arbeitspapier Nr. 188 von Februar 2016 erwähnen die Landeshochschulgesetze in 15 von 16 Bundesländern Teilzeit als mögliche Studienform. Explizit unterstützt wird das Teilzeitstudium in Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, im Saarland und Sachsen-Anhalt durch eine Formulierung wie „die Hochschulen sollen Teilzeit-Studiengänge einrichten“ (o.ä.). Während die Berliner Hochschulen etwa laut Landeshochschulgesetz dazu verpflichtet werden, jeden Studiengang so zu organisieren und einzurichten, dass auch ein Teilzeitstudium ermöglicht wird, enthält das Bremische Hochschulgesetz bisher lediglich eine Kann-Bestimmung.

An den Bremer Hochschulen sind die Möglichkeiten, ein Studium auch in Teilzeit zu absolvieren, sehr unterschiedlich: An der Universität Bremen ist etwa die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums nicht vorgesehen. Angeboten werden lediglich einige Masterstudiengänge, die im Rahmen eines berufsbegleitenden Aufbaustudiums absolviert werden können. Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten können einen Nachteilsausgleich beantragen, Studierenden mit Kind stehen Hilfs- und Beratungsangebote zur Verfügung. An der Hochschule Bremen können die meisten regulären Studiengänge, an der Hochschule Bremerhaven sämtliche Bachelor- und Magisterstudiengänge auf Antrag und unter Nachweis gewichtiger Gründe (wie etwa Pflege von Angehörigen, Kinderbetreuung, Behinderungen oder chronische Krankheiten) auch in Teilzeit studiert werden. Den Studierenden wird so ermöglicht, das bestehende und auf ein Vollzeitstudium ausgerichtete Lehrangebot unter Einhaltung der jeweils geltenden Prüfungsordnungen entsprechend ihren Bedürfnissen in Teilzeit wahrzunehmen. Laut dem Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz liegt der prozentuale Anteil der Teilzeitstudienangebote im Bundesland Bremen 2020 bei 2,1 Prozent. Bremen bildet damit das Schlusslicht – Spitzenreiter sind demnach das Saarland mit 67,1 Prozent und Hamburg mit 53,8 Prozent.

Auch die Finanzierung eines Studiums in Teilzeit gestaltet sich schwierig, da Studierende bislang nur dann einen Anspruch auf eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben, wenn die Ausbildung die volle Arbeitskraft in Anspruch nimmt. Ein Teilzeitstudium ist hingegen nach dem BAföG-Gesetz bislang nicht förderfähig. Teilzeitstudierende haben nur dann Anspruch auf Unterstützung, wenn sie formal Vollzeit, aber de facto Teilzeit studieren und weniger Studienleistungen erbringen.