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Tempo 30 vor Kitas und Schulen

Die Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, zu denen insbesondere Kinder und Jugendliche aber auch Senioren gehören, soll erhöht werden. Mit der Ende 2016 in Kraft getretenen StVO-Novelle ist die Anordnung von geschwindigkeitsbeschränkenden Maßnahmen auf Vorfahrtstraßen vor „sensiblen Einrichtungen” wie Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern nicht mehr daran gebunden, dass eine besondere Gefahrenlage an der Einrichtung vorliegt.

Die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Heike Sprehe, möchte jetzt vom Bremer Senat wissen, ob die Tempo 30-Strecken vor Kindertageseinrichtungen und Schulen nach aktueller Rechtslage zeitlich auf die Öffnungszeiten der Einrichtungen beschränkt werden müssen. Und, sollte dem so sein, ob der Senat andere Möglichkeiten sieht, einheitliche zeitliche Tempo-Begrenzungen vorzunehmen oder auch in Zusammenarbeit mit den Beiräten einen uneinheitlichen, ggf. Autofahrer verwirrenden „Ausnahmeschilderwald“ zu vermeiden.