Bildung

 

Umsetzung des DigitalPakts im Land Bremen


Die in den letzten Jahrzehnten vollzogene und sich weiter rasant fortsetzende Digitalisierung in allen Lebens-, Schul- und Arbeitsbereichen hat zu gravierenden Veränderungen sowohl im Alltag jedes Einzelnen, als auch im Globalen, geführt. Dies betrifft sowohl die Ausstattung mit digitalen Endgeräten wie die Frage eines entsprechend kompetenten Umgangs. Auch für die Arbeit in den Schulen hat das weitreichende Auswirkungen. Dem ist die Kultusministerkonferenz (KMK) mit der Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ und in der Folge das Land Bremen über die „Bremer Strategie: Digitalisierung in der Schule“ nachgekommen.

Kernelemente dieser Strategie waren zwei miteinander verbundene Entwicklungsziele: 1. Der Einsatz von digitalen Hilfsmitteln im Unterricht folgt dem Primat der Pädagogik. Eingesetzt werden soll, was der Unterrichtsentwicklung dient. 2. Das Ziel besteht darin, digitale Mündigkeit herzustellen und zu einem selbstbestimmten und kritischen Umgang mit der Digitalisierung zu befähigen. Im Rahmen der KMK-Strategie wurde daher ein verbindliches Kompetenzmodell verabschiedet, das festlegt, welche Kompetenzen Schülerinnen und Schüler erreichen sollen.  Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei unter anderem in die Lage versetzt werden zu unterscheiden, wann welche Information über welche digitale oder nicht digitale Quelle für welchen Kontext sinnvoll eingesetzt werden kann und wie vertrauenswürdig diese Information bzw. ihre Quelle wiederum tatsächlich ist. Dabei sollen die Kenntnisse und Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler als wesentlicher Beitrag zur Erarbeitung der Unterrichtsinhalte genutzt werden. Ein solcher Ansatz geht vom Anspruch deutlich darüber hinaus, sicher digitale Endgeräte bedienen zu können und sich in der digitalen Welt zu bewegen und über sie zu kommunizieren. Zur Umsetzung bedarf es eines verbindlichen Orientierungsrahmens für Schulen, wie diese Ziele erreicht und umgesetzt werden können.

Dies setzt eine umfassende Qualifizierung des schulischen Personals voraus. Dabei sollen die Schulen und Lehrkräfte – unter anderem durch Weiterbildung – in die Lage versetzt werden, digitale Hilfsmittel nicht nur zu nutzen, sondern sich auch kritisch mit Betriebssystemen und Software-Paketen für den Schulalltag auseinanderzusetzen. Auch die Verwendung von schulbezogenen digitalen Services, die etwa den Lehrenden für die Bewertung von Klausuren mit Hilfe von Online-Gutachten zur Verfügung gestellt werden, sollten aufeinander abge-stimmt und in der Schulentwicklung verankert sein, um die pädagogisch-didaktische Kompetenz der jeweiligen Schule zu erhalten und nicht voraussetzungslos an digitale Services abzu-geben.

Wenn über den DigitalPakt den beiden Stadtgemeinden nun zusätzliche Mittel für die digita-le Ausstattung zur Verfügung stehen, muss sichergestellt sein, dass Infrastruktur und Aus-stattung den oben genannten Zielen dienlich sind. Und die Schulen auf ihrem Weg zur Nut-zung digitaler Hilfsmittel eine entsprechende Begleitung und Unterstützung erhalten.

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