Neue Regelung für geschützte Werke
Das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) gilt seit dem 1. März 2018 bundesweit und regelt im wesentlichen, wie Universitätsbibliotheken wissenschaftliche Werke zugänglich machen können. Das Gesetz beinhaltet nun übersichtliche, einfach verständliche und leicht auffindbare Regelungen für Nutzerinnen und Nutzer aus Bildung, Wissenschaft und Forschung und passt das Urheberrecht an die veränderten Erfordernisse der Digitalisierung an. Demnach dürfen für Unterricht und Lehre an Bildungseinrichtungen grundsätzlich maximal 15 Prozent eines urheberrechtlich geschützten Werkes (etwa eines Presseerzeugnisses) genutzt werden.
Vor diesem Hintergrund wollen wir vom Bremer Senat unter anderem wissen, wie er das neue Gesetz in seinen Auswirkungen für bremische Bildungs- und Kulturinstitutionen bewertet und die im Gesetz enthaltene Schrankenregelung beurteilt.