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Einweggrills aus dem öffentlichen Raum verbannen!

In den letzten zunehmend trockenen und heißen Sommern hat das Grillen im Grünen an Attraktivität gewonnen, auch auf öffentlichem Grund wird gerne und oft gegrillt. Das Grillen auf öffentlichen Grünflächen hat dabei auch eine soziale Funktion. Viele Menschen haben keinen Garten, wo sie sich mit ihrer Familie oder Freunden zum Grillen und gemeinsamen Essen treffen können. Daher ist es umso wichtiger, die Möglichkeiten des Grillens auf öffentlichen Flächen zu erhalten und gleichzeitig die Gefahr durch offenes Feuer auf die Umgebung zu minimieren. Dabei geraten insbesondere Einweggrills, die direkt auf dem Boden aufliegen, ins Blickfeld. Einweggrills sind scheinbar praktisch, da sie überall kostengünstig zu kaufen, leicht zu transportieren und flexibel einsetzbar sind, haben aber nicht nur negative Folgen für die Gesundheit, sondern vor allem auch für die Umwelt.

Untersuchungen, welche Schadstoffe bei der Verwendung der Einweggrills auf das Grillgut übertragen werden, wiesen auf krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) hin. Zudem lagert sich oftmals Aluminium an dem Grillgut ab.

Auch aufgrund der zunehmenden Trockenheit und damit steigenden Brandgefahr wurde in den vergangenen Jahren auf vielen öffentlichen Grünflächen in Deutschland das Grillen untersagt. Dabei stehen Grills, deren Kohleschale mehr oder weniger direkten Kontakt mit dem Untergrund hat, besonders im Fokus. Auch der Schutz öffentlicher Bremer Grünanlagen spricht dafür, die Nutzung insbesondere von Einweggrills dort zu verbieten. Da kein Abstand zwischen Rasen und Grill besteht, können bodennahe Einweggrills die Grasnarbe beschädigen und Brandgefahr erzeugen.

Zudem sind Einweggrills – wie der Name schon sagt – nur einmal verwendbar und produzieren so unnötigen Müll, der dann auch noch teilweise nicht richtig entsorgt wird. Im Sinne des geforderten Leitbildes und Aktionsplans „Zero-Waste“ kann ein Verbot von Einweggrills im öffentlichen Raum somit einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Aus diesem Grunde sollen entsprechende Regelungen in das Bremische Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung unter Anpassung des Gesetzes über die Rechtssetzungsbefugnisse der Gemeinden aufgenommen werden:

Grills sollen künftig nur noch auf öffentlichen Flächen in der Stadtgemeinde Bremen genutzt werden dürfen, wenn sie keine Brandgefahr für den Bodenbereich darstellen. So muss bei der Verwendung eines Grills ein ausreichender Abstand zum Boden eingehalten werden, ein Grill genutzt werden, der nach unten keine Hitze abstrahlt oder Bodenschutzplatten bzw. Grillschutzmatten untergelegt werden. Die Verwendung von Einweggrills und das Grillen unter Baumkronen soll deshalb untersagt werden. Eine ordnungsgemäße Entsorgung von Grillutensilien ist ebenso wie eine Nichtbeeinträchtigung Dritter sicherzustellen.

Nicht zuletzt muss verhindert werden, dass die Nutzung von Kinderspielplätzen durch Kinder durch eine unsachgemäße Nutzung durch Erwachsene und durch Vermüllung beeinträchtigt wird. Feuer und Glut stellen eine Gefahrenquelle für spielende Kinder dar. Für das Grillen sind andere Flächen zu nutzen.

Zudem soll aus Tierschutzgründen das Grillen in einem Abstand von unter 500 Metern zu Tiergehegen verboten werden, da Tiere ohne Fluchtmöglichkeit durch den Geruch von Feuer Stress erleiden.