Unsere politische Arbeit für
Bremen & Bremerhaven

Mit Vermögensabschöpfung Straftaten bekämpfen!

Eine effektive Bekämpfung von Straftaten setzt nicht nur voraus, dass die Täter:innen ermittelt und einer Bestrafung zugeführt werden. Vielmehr ist es unerlässlich, dass die materiellen Vorteile aus den Taten abgeschöpft werden, um sie den Täter:innen zu entziehen und die Schäden, die Opfer erlitten haben, auszugleichen. Das gilt insbesondere für Verfahren der Organisierten Kriminalität.

Vermögensabschöpfung unterteilt sich dabei in mehrere zeitliche Phasen:

  • die Ermittlung des Taterlangten und das Aufspüren von Vermögenswerten,
  • die Sicherung von Vermögenswerten,
  • die Einziehung des Taterlangten oder des Wertes des Taterlangten,
  • die Verwertung gesicherter Vermögenswerte sowie
  • unter Umständen die Entschädigung der Verletzten.

Erklärtes Ziel der zum 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Reform des Vermögensabschöpfungsrechts war es, stärker als bislang Taterträge, die aus Straftaten erlangt wurden, den Täter:innen wieder wegzunehmen und zugunsten des Staates bzw. zugunsten der Verletzten einzuziehen.