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Behindert „Wald“ die Ansiedlung von Gewerbe in Bremen?

Anders als in den Waldgesetzen anderer Bundesländer wie z. B. Hamburg, Berlin und Niedersachsen gelten in Bremen auch Grundflächen mit natürlichen Ansamungen, wenn sich Waldbäume von mindestens 50 Zentimeter Höhe entwickelt haben als Wald und damit als schützenswert.

Einem Weser-Kurier Artikel vom 19. Januar 2019 („‚Wald‘ behindert Firmenumzug nach Bremen“) war zu entnehmen, dass auch bereits ausgewiesene Gewerbegebiete unter diese Regelung fallen sollen, soweit sich hier ein mindestens 50 Zentimeter hohes Gestrüpp angesiedelt habe. Gleiches dürfte für bereits ausgewiesene Baugebiete entsprechenden Zustandes gelten. Nach dieser Handhabung des Bremer Waldgesetzes (BremWaldG) besteht die Befürchtung, dass in solchen Fällen entweder Baugenehmigungen versagt oder aber von der Schaffung von Ausgleichsflächen abhängig gemacht werden.