Bremer Erinnerungskonzept für die Opfer des NS-Regimes
„Erschüttert von der Vernichtung, die die autoritäre Regierung der Nationalsozialisten unter Mißachtung der persönlichen Freiheit und der Würde des Menschen in der jahrhundertealten Freien Hansestadt Bremen verursacht hat …“ – Präambel der Bremischen Landesverfassung
Demokratien und offene Gesellschaften zeichnen sich durch eine kritische Auseinandersetzung mit den verbrecherischen oder genozidalen Seiten der eigenen Geschichte aus. Dieser Prozess wird in jüngster Zeit durch den Versuch von Umdeutungen und Relativierungen national wie international infrage gestellt.
In Bremen gibt es eine plurale und sehr engagierte Erinnerung an die Verbrechen des NS-Regimes. Über Jahrzehnte hat sich ein sehr aktives Netzwerk aus Einzelpersonen, Gruppen, Vereinen und öffentlichen Einrichtungen entwickelt, das aus unterschiedlichen Perspektiven immer wieder neue Debatten über die Bremer NS-Geschichte anstößt. Diese facettenreiche Erinnerungslandschaft bildet das zivilgesellschaftliche Fundament für eine kritische und fundierte Auseinandersetzung mit der Bremer NS-Geschichte.
Die Vernichtung, Verfolgung und Ausgrenzung von Menschen war auch in Bremen facettenreich. In einem Bremischen Konzept zur Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus müssen neben der fraglos größten Opfergruppe, den jüdischen Bremerinnen und Bremern, andere Entrechtete und Verfolgte berücksichtigt werden: Dazu gehören die aus ideologischen Gründen verfolgten Homosexuellen, Sinti und Roma, körperlich und geistig beeinträchtigte Menschen. Dazu gehören die aus politischen Gründen verfolgten Angehörigen kommunistischer und sozialdemokratischer Organisationen und der Gewerkschaften. Aber auch die erzwungene Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft bis zur physischen Vernichtung von Zwangsarbeitern nicht nur in den Bremer Rüstungsbetrieben ist ein integraler Bestandteil der Verantwortung der nationalsozialistischen Täter und ihrer oft willfährigen Helferinnen und Helfer in Verwaltung, Unternehmen und Bevölkerung. Auch bisher „vergessene“ und nicht anerkannte Opfergruppen des NS-Regimes, wie z.B. die sogenannten „Asozialen“, sollen in einem Bremischen Erinnerungskonzept berücksichtigt werden.
Solch ein Erinnern, darin waren sich alle Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerschaftsfraktionen einig, besteht nicht allein in der Schaffung eines Mahnmals zu einem Teilaspekt der nationalsozialistischen Gewalt- und Unrechtsherrschaft, sondern vor allem in vielseitigen und andauernden öffentlichen Auseinandersetzungsprozessen in Bremen, um Menschen aller Generationen dafür zu gewinnen, sich mit diesen Aspekten unserer Stadtgeschichte auseinander zu setzen.