Forschung & Wissenschaft

 

Wissenschaftsfreiheit ist Bestandteil offener Gesellschaften


Das Grundgesetz gewährleistet in Art. 5 Absatz 3 die Freiheit der Wissenschaft. Hierdurch wird jede Tätigkeit geschützt, die nach Inhalt und Form als ernsthafter planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist. Diese verfassungs­rechtliche Garantie beinhaltet insbesondere den Schutz des gesamten wissenschaft­lichen Erkenntnisprozesses vor staatlicher Einmischung. Hierzu zählt u.a. auch das Recht, ein bestimmtes Forschungsergebnis oder eine bestimmte Lehrmeinung zu veröffentlichen.

Auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention und internationalen Pakten ist die Wissenschaftsfreiheit, wenn auch nicht explizit, so doch zumindest als Teil des Rechts auf freie Meinungsäußerung geschützt. Diese Freiheit gerät in Europa und der Welt zunehmend unter Druck:

Polens Regierung richtet das polnische Bildungs- und Wissenschaftssystem am Leitbild eines nationalen polnischen Heroismus aus. Ungarns Regierung versucht per Hochschulgesetz, eine Universität zu schließen. In der Türkei werden zehntausende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entlassen. Donald Trump forderte kurz nach seiner Wahl Namenslisten von Klimaforschern an. In Deutschland zieht die AfD gegen die Geschlechterforschung zu Felde.

Weltweit ist das Erstarken von autoritären, nationalistischen und populistischen Strömungen zu beobachten. Sie richten sich gegen Pluralität, Weltoffenheit und Toleranz. Sie arbeiten gezielt mit „Fake News“, beschneiden systematisch die Freiheit wissenschaftlicher Institutionen oder vertreiben Wissenschaftler/innen ins Exil.

Populisten negieren die Erkenntnisse der Klimaforschung und feinden die Genderforschung an. Sie arbeiten gezielt gegen die ökologische Modernisierung und gleich­berechtigte Geschlechterverhältnisse und verunglimpfen so ganze Forschungsbereiche. Sie verbreiten die Vorstellung, die Gesellschaft sei eine homogene Einheit, und alles, was diese Einheitlichkeit stört, müsse entfernt werden; seien es vermeintliche Ausländerinnen und Ausländer, Andersgläubige oder Andersdenkende.

Diese Entwicklungen stellen die Grundfesten der Wissenschaftsfreiheit und damit die offene Gesellschaft und die Demokratie in Gänze infrage. In einer solchen Situation kommt es darauf an, Werte zu verteidigen, die für die Wissenschaft wie für eine freie Gesellschaft zentral sind. Im Fall der Wissenschaft ist es neben der Anerkennung von Menschenrechten, demokratischen und rechtsstaatlichen Regeln vor allem die Übereinkunft, dass in der politischen Auseinandersetzung die Regeln der Logik und des rationalen Arguments gelten.

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