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Zuweisungsrichtlinie für nicht-unterrichtendes pädagogisches Personal an den Schulen im Land Bremen

Schule ist schon lange kein Ort mehr reiner Wissensvermittlung. Die gesellschaftlichen Veränderungen stellen eine immer höhere Anforderung an den Erziehungsauftrag der Schulen. Die Entwicklung von Ganztagsschulen sowie die Etablierung von Schulsozialarbeit an den Schulen sind Ausdruck einer solchen Entwicklung. Diese Entwicklung gilt es weiter zu stärken. Denn die hohe Anzahl an Kindern, die im Land Bremen in Armut aufwachsen, ist in vielfältiger Weise benachteiligt, wenn es um die Möglichkeit gesellschaftlicher Teilhabe geht.
Schulen, als Orte des gemeinsamen Lernens und Erlebens, können hier einen Ausgleich schaffen. Während je-doch die Versorgung der Schulen mit Lehrkräften klare Landesaufgabe ist, obliegt vielerorts den Schulträgern die Finanzierung und Gestaltung von Ganztagsangeboten, Schulsozialarbeit und ähnlichem. Um im Bundesland Bremen beide Stadtgemeinden bei der Bewältigung der finanziellen Lasten dieser Ausgaben zu unterstützen und somit den Umgang mit den sozialen Herausforderungen zu stärken, ist es geboten, dass sich das Land zukünftig an den Kosten für das nicht-unterrichtende pädagogische Personal beteiligt.