Auf einen Blick

Sexualkunde wird vielfältig

Die Kinder bringt der Storch – damit erschöpfte sich noch vor ein paar Jahrzehnten das Thema Sexualaufklärung. Das änderte sich erst Ende der 1960er Jahre. Seither ist  Sexualkunde ein fester Bestandteil auf den Stundenplänen der Schulen. Geregelt wurde dies in Bremen zuletzt durch ein Schulgesetz von 1987 – und dieses spiegelte den damaligen Zeitgeist bis heute wider. Im Vordergrund stand die Vermittlung biologischer Grundlagen.

 

„Themen wie Partnerfindung und Pubertät, sexuelle Gewalt und Missbrauch, aber auch Infektionsschutz, Homosexualität und die Vielfalt sexueller Orientierungen, waren bisher nicht offizieller Bestandteil der Sexualaufklärung. Genau das wollen wir mit der heute erfolgten Änderung des Schulgesetzes auch offiziell festschreiben“, erklärte der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Rolf Vogelsang am Rande der Landtagsdebatte über die Änderung des mittlerweile fast 30 Jahre alten Gesetzestextes im Juni 2014.

Heute gestalte sich Sexualkunde weitaus vielfältiger und beziehe sich nicht mehr nur auf die Vermittlung rein biologischer Grundlagen, so Vogelsang. Zu Fragen nach der Anatomie und über den Geschlechtsverkehr an sich, gesellen sich immer häufiger auch Fragen über die gesellschaftliche Rolle der Sexualität. Und die Bedeutung des Sexualkundeunterrichts ist ungebrochen. Eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zeigte unlängst, dass noch immer rund drei Viertel der Jugendlichen ihre Kenntnisse über Sexualität aus dem Unterricht in ihrer Schule haben. Von besonderer Wichtigkeit zeigt sich die schulische Sexualaufklärung demnach bei Jungs aus Elternhäusern mit Migrationshintergrund.

Vogelsang: „Die Teilnahme am Sexualkundeunterricht, der breitgefächerte sexualethische Vorstellungen vermittelt und die gesellschaftliche Vielfalt abbildet, ist für Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Nicht zuletzt deshalb ist es wichtig, dass der Staat die Inhalte des Unterrichts definiert und gezielt Diskriminierungen entgegenwirkt.“

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion forderte mit ihrer Gesetzesinitiative deshalb verbindliche Standards einer fächerübergreifenden Sexualerziehung, die durch die Senatorin für Bildung und Wissenschaft festzusetzen sind. „Nur so kann eine sexuelle Selbstbestimmung ermöglicht und die Vermittlung von Akzeptanz und gegenseitigem Respekt sichergestellt werden“, so Vogelsang. Dabei sei allerdings auch die Rolle der Erziehungsberechtigten zu beachten, die rechtzeitig und umfassend über die schulische Sexualerziehung ihrer Kinder informiert werden sollen.

Mit der Änderung des Schulgesetzes, die mit breiter Zustimmung verabschiedet wurde, finden Themen wie sexuelle Selbstbestimmung und Vielfalt, sowie der gesellschaftliche Aspekt der Sexualität nun Beachtung. „Denn es ist Aufgabe der Politik, die Gesetze und Richtlinien den geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen anzupassen.“